Rechtsaltertümer
Überreste jeder Art, die Auskunft über altes Recht und Rechtszustände geben: mündliche (Rechtsformeln, Rechtssprichwörter ) und schriftliche Überlieferungen (amtliche und private Rechtsaufzeichnungen, Urkunden) wie Gegenstände (Pranger, Gerichtslinde) und Symbole des Rechtslebens ( Rechtssymbole ). Mit der Sammlung und Erforschung der nichtschriftlichen Rechtsaltertümer beschäftigt sich die Rechtsarchäologie.