Rechtsaufsicht
im Unterschied zur Fach- und Dienstaufsicht eine Aufsichtsform, die nur darüber wacht, dass der Beaufsichtigte den Normen des geltenden Rechts gemäß verfährt; ausgeübt z. B. vom Staat (Bund oder Land) gegenüber den ihm zugeordneten Selbstverwaltungskörperschaften (besonders Kommunalaufsicht ).