Rechtsbehelf

unscharf auch Rechtsmittel im weiteren Sinne, jede prozessrechtliche Befugnis zur Durchsetzung eines Rechts. Rechtsbehelfe sind nicht nur die Rechtsmittel , sondern auch Klage, Widerspruch, Antrag auf gerichtliche Entscheidung sowie Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren (oft als außerordentliche Rechtsbehelfe bezeichnet).