Lexikon
Rechtsbeistand
im engeren Sinne, eine Person, der eine besondere behördliche Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung erteilt ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt, Prozessagent oder dgl. zugelassen ist; im weiteren Sinne jedermann, der Rechtsunkundigen in Rechtssachen Rat und Hilfe leistet, z. B. Rechtsanwalt, Prozessagent, sonstiger Verteidiger und Prozessvertreter, Justiziar, Syndikus. – In
Österreich
meist nur in beratender Funktion auftretender Konsulent; bei Zivilprozessen ohne Anwaltszwang kann jede eigenberechtigte Person als Bevollmächtigter bestellt werden (§§ 26 ff. ZPO). In der Schweiz
darf ein Rechtsbeistand im engeren Sinne die Partei nur mündlich und in ihrem Beisein vertreten; Stellvertretung ist meist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.Wissenschaft
Wie Meerestiere ihre Schwimmtiefe optimieren
Obwohl Meerestiere wie Pinguine, Schildkröten und Wale versierte Schwimmer sind, müssen sie regelmäßig zum Atmen auftauchen. Dauerhaft an der Oberfläche zu schwimmen, würde allerdings durch die Wellenbildung viel Energie kosten. Eine Studie zeigt nun, wie verschiedene im Meer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien ihren...
Wissenschaft
Eine Linse aus Löchern
Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...