Rechtsberatungshilfe

Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens; wird auf Grund des Beratungshilfegesetzes von 1980 solchen Recht suchenden gewährt, die die Mittel für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Der Antrag auf Rechtsberatungshilfe ist beim Amtsgericht zu stellen. Für die Rechtswahrnehmung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gelten die Bestimmungen über Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht ). – In Österreich bestehen ähnliche Regelungen; in der Schweiz kantonale Regelungen.