Rechtsgang
im alten deutschen Recht die Wiederherstellung des Rechts nach einer Unrechtstat, zunächst durch Selbsthilfe ( Blutrache , Fehde ), später durch das gerichtliche Verfahren.
im alten deutschen Recht die Wiederherstellung des Rechts nach einer Unrechtstat, zunächst durch Selbsthilfe ( Blutrache , Fehde ), später durch das gerichtliche Verfahren.