Rechtspflege

meist Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtsprechung; im weiteren Sinne zählen auch Bereiche der Verwaltung zur Rechtspflege. Rechtspflegeministerium in Deutschland bedeutet, dass das (Länder-)Justizministerium auch die Zuständigkeit für die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (sonst: Innenministerium) hat. – Österreich: Rechtspflegegesetz von 1962. In der Schweiz ist die Rechtspflege größtenteils Sache der Kantone und kantonal unterschiedlich geregelt.