Rechtsprechung
als Rechtsprechung im formellen Sinn der Ausspruch der in Entscheidungsform ergehenden Akte der Gerichte (Urteile, Bescheide, Beschlüsse, Verfügungen) und deren Vorbereitung durch das Gericht.
als Rechtsprechung im formellen Sinn der Ausspruch der in Entscheidungsform ergehenden Akte der Gerichte (Urteile, Bescheide, Beschlüsse, Verfügungen) und deren Vorbereitung durch das Gericht.