Rechtsvermutung
eine Vorschrift, nach der eine Tatsache als vorhanden anzusehen ist, wenn eine andere feststeht; z. B. wird zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er auch ihr Eigentümer sei (§ 1006 BGB). Von der Vermutung zu unterscheiden ist die Fiktion , die einen Tatbestand unterstellt, obwohl er nicht zutrifft oder sogar unmöglich zutreffen kann.
Auch: Präsum(p)tion