Referend ạ r
bei Langobarden und Merowingern der weltliche Leiter der Kanzlei , dem die Beglaubigung der Königsurkunden und die Siegelverwahrung oblagen.
bei Langobarden und Merowingern der weltliche Leiter der Kanzlei , dem die Beglaubigung der Königsurkunden und die Siegelverwahrung oblagen.