Regent
der meist verfassungsrechtlich bestimmte Vertreter des Monarchen bei dessen Unmündigkeit oder Geschäftsunfähigkeit, in Ausnahmefällen auch bei langer Abwesenheit.
der meist verfassungsrechtlich bestimmte Vertreter des Monarchen bei dessen Unmündigkeit oder Geschäftsunfähigkeit, in Ausnahmefällen auch bei langer Abwesenheit.