Reg i e rungsbezirk

mittlerer staatlicher Verwaltungsbezirk, ursprünglich in Preußen, 1934 – 1945 einheitlich für das ganze Deutsche Reich, heute in allen alten deutschen Ländern mit Ausnahme der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) sowie des Saarlands und Schleswig-Holsteins, außerdem aber auch in Sachsen. Leitender Beamter des Regierungsbezirks ist der Regierungspräsident ; in Bayern ist er gleichzeitig Verwaltungsleiter des Bezirksverbands; seine Behörde heißt in Baden-Württemberg und Sachsen Regierungspräsidium , in Bayern Regierung , in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Der Regierungspräsident , in Rheinland-Pfalz Bezirksregierung. In Bayern und Rheinland-Pfalz (hier nur im Reg.-Bez. Pfalz) besteht auf dem Gebiet des Regierungsbezirks jeweils eine Selbstverwaltungskörperschaft unter dem Namen Bezirk oder Bezirksverband.