Reg i e rungskriminalität
Sammelbezeichnung für Handlungen von Inhabern staatlicher oder politischer Gewalt in der DDR, die Straftaten darstellen. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen können nur Taten verfolgt werden, die bereits nach DDR-Recht strafbar waren, damals allerdings vom politischen System gedeckt wurden. In Betracht kommen u. a. Tötungsdelikte an der innerdeutschen Grenze, Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung und Wahlfälschung.