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öffentliches Urkundsbuch, in das für den Rechtsverkehr erhebliche Tatsachen eingetragen werden, z. B. Handelsregister, Schiffsregister, Vereinsregister, Güterrechtsregister sowie Grundbuch.
öffentliches Urkundsbuch, in das für den Rechtsverkehr erhebliche Tatsachen eingetragen werden, z. B. Handelsregister, Schiffsregister, Vereinsregister, Güterrechtsregister sowie Grundbuch.