Regress
Ausgleichungs- oder Ersatzanspruch des Regressberechtigten gegen jemanden, für den oder an dessen Stelle er eine Schuld erfüllt hat, z. B. als Bürge, Gesamtschuldner oder Einlöser eines Wechsels; ferner als juristische Personen für ihre verfassungsmäßigen Vertreter und als Staat im Rahmen seiner Beamtenhaftung.
Auch: Rückgriff