Regul ạ rkanoniker
ursprünglich Bezeichnung für die nach der Regel des Augustinus an Bischofskirchen ein gemeinsames Leben führenden weltlichen Geistlichen. Seit etwa dem 11. Jahrhundert bildeten sich aus diesen Gemeinschaften der Stifts- und Domkapitel selbständige Orden, u. a. die Prämonstratenser und Kreuzherren.
Auch: regulierte Chorherren