Reichsarbeitsdienst

aus dem freiwilligen Arbeitsdienst hervorgegangene staatliche Einrichtung unter dem nationalsozialistischen Regime, 1935 durch Gesetz geschaffen. Für alle männlichen Jugendlichen bestand eine sechsmonatige Dienstpflicht, seit 1939 auch für weibliche Jugendliche. Die „Arbeitsmänner“ und „Arbeitsmaiden“ waren kaserniert. Der RAD wurde vor allem beim Straßen-, Deich- und Kanalbau sowie bei Befestigungsarbeiten eingesetzt und diente gleichzeitig der vormilitärischen Ausbildung.

Auch: Abkürzung RAD