Reichsexekuti ọ n
im Deutschen Reich seit 1871 der notfalls verfügbare Einsatz militärischer Reichsgewalt zur Einhaltung der Reichsverfassung in den Ländern.
im Deutschen Reich seit 1871 der notfalls verfügbare Einsatz militärischer Reichsgewalt zur Einhaltung der Reichsverfassung in den Ländern.