Reichsfinanzhof
Abk. RFH , bis 1945 oberstes Steuergericht im Dt. Reich, 1919 errichtet, Sitz: München; zuständig für alle Reichssteuern einschl. der Zölle u. Verbrauchsteuern. Nachfolger war der Oberste Finanzgerichtshof (Abk. OFH ) in München, der 1950 in den Bundesfinanzhof überging.