Reichsgericht

höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Deutschen Reich 1879 – 1945; Sitz: Leipzig; ihm waren organisatorisch und räumlich angegliedert der Reichsdisziplinarhof (1883 – 1937) und der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte (1879 – 1935) sowie nur unter der Weimarer Verfassung der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich , das Wahlprüfungsgericht beim Reichstag , das Reichsarbeitsgericht und das Reichsbahngericht (1924 – 1937). Nachfolger des Reichsgerichts wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.