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Reichskreis

Gebietseinheit im römisch-deutschen Reich. Zur Erhaltung des Landfriedens und zu militärischen Zwecken wurde das Reich 1500 unter Kaiser Maximilian I. in 6 Reichskreise eingeteilt: den fränkischen, bayerischen, schwäbischen, oberrheinischen, niederrheinisch-westfälischen, niedersächsischen; dazu kamen 1512 der österreichische, burgundische, kurrheinische und obersächsische Reichskreis. An der Spitze jedes Reichskreises stand als Kreishauptmann meist ein angesehener Fürst, seit 1555 ein Kreisoberst. Die Kreisstände versammelten sich zu Kreistagen und ernannten 4 dem Kreishauptmann zugeordnete Räte.

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