Reichskulturkammer

nationalsozialistische Zwangsorganisation des Berufsstandes der „Kulturschaffenden“ (seit 22. 9. 1933). Die Reichskulturkammer unterstand dem Reichspropagandaminister J. Goebbels und gliederte sich in Reichsschrifttums-, Reichspresse-, Reichsrundfunk-, Reichstheater-, Reichsmusik-, Reichsfilmkammer und Reichskammer für bildende Künste. Nichtaufnahme oder Ausschluss bedeutete Berufsverbot.