Reichspräsident

das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs seit 1919. Der Reichspräsident wurde auf sieben Jahre vom Volk gewählt und war im Unterschied zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland mit wichtigen eigenen Machtbefugnissen ausgestattet (besonders mit dem militärischen Oberbefehl und dem Recht zur Auflösung des Reichstags und Verhängung des Ausnahmezustands), deren Ausübung zur Zeit der Wirtschafts- und Parlamentskrise von 1930 – 1933 die parlamentarische Demokratie der Weimarer Verfassung in eine Präsidialdemokratie autoritärer Prägung überleitete. Reichspräsidenten waren F. Ebert (11. 2. 1919 – 28. 2. 1925) und P. von Hindenburg (12. 5. 1925 – 2. 8. 1934). A. Hitler vereinigte durch das (verfassungswidrige) Gesetz vom 1. 8. 1934 die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in seiner Person; er führte den Titel Reichspräsident nicht.