Reichsversicherungsamt
bis 1945 die oberste Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde für alle Zweige der Sozialversicherung; in der Bundesrepublik Deutschland abgelöst durch das Bundesversicherungsamt.
bis 1945 die oberste Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde für alle Zweige der Sozialversicherung; in der Bundesrepublik Deutschland abgelöst durch das Bundesversicherungsamt.