Reichsversicherungsordnung
vom 19. 7. 1911 in der Fassung vom 15. 12. 1924, regelte die Sozialversicherung für Krankheit, Unfall und die Arbeiterrentenversicherung , heute bis auf wenige Vorschriften im Sozialgesetzbuch gefasst.
Auch: Abkürzung RVO
vom 19. 7. 1911 in der Fassung vom 15. 12. 1924, regelte die Sozialversicherung für Krankheit, Unfall und die Arbeiterrentenversicherung , heute bis auf wenige Vorschriften im Sozialgesetzbuch gefasst.
Auch: Abkürzung RVO