Reichswehr

die nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags kraft Wehrgesetz vom 23. 3. 1921 aus Berufssoldaten gebildeten deutschen Streitkräfte, bestehend aus dem Reichsheer (100 000-Mann-Heer) und 15 000 Mann Reichsmarine ; 1935 in der Wehrmacht aufgegangen.