Reinheitsgebot

eines der ältesten heute noch gültigen Lebensmittelgesetze. Das Reinheitsgebot wurde von Herzog Wilhelm IV. von Bayern 1516 erlassen und gilt seit 1919 für ganz Deutschland. Nach dem Reinheitsgebot dürfen zur Bierherstellung nur Gerstenmalz, Hopfen und Wasser verwendet werden. Im Rahmen der EU ist das Reinheitsgebot umstritten.