Reisegewerbe
Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ohne feste Niederlassung oder außerhalb der Räume einer festen Niederlassung; bedarf der Genehmigung in Form einer Reisegewerbekarte ; im Reisegewerbe geschlossene Geschäfte sind in der Regel Haustürgeschäfte . Das Reisegewerbe wurde früher als Wandergewerbe oder als Hausierhandel praktiziert.