R

rekurrieren

Wahrig

re|kur|rie|ren 〈V. i.; hat; geh.〉 1 Bezug nehmen (auf), anknüpfen, aufgreifen 2 〈Rechtsw.; österr.; schweiz.〉 Einspruch erheben, Berufung einlegen ● auf ein Referat, einen Bericht ~ [<lat. recurrere ”zurücklaufen, seine Zuflucht nehmen“; zu currere ”laufen“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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