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Rekurs

Wahrig

Re|kurs 〈m. 1〉 1 (an etwas anknüpfender) Rückgriff, Anknüpfung, Bezugnahme 2 〈Rechtsw.; österr.; schweiz.〉 Beschwerde, Einspruch, Berufung ● mit ~ auf; ~ einlegen [<lat. recursus ”Rücklauf, –kehr, Berufung“; → rekurrieren ]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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