Repl ị k
im Prozess die Erwiderung des Klägers auf die vom Beklagten gegen die Klage vorgebrachten Verteidigungsmittel. Die Erwiderung des Beklagten auf eine Replik nennt man Duplik.
im Prozess die Erwiderung des Klägers auf die vom Beklagten gegen die Klage vorgebrachten Verteidigungsmittel. Die Erwiderung des Beklagten auf eine Replik nennt man Duplik.