Reserv ạ trechte

1. Rechte, die dem Kaiser allein zustanden (z. B. Standeserhöhungen); – 2. die bei der Gründung des Reichs 1871 insbesondere Bayern und Württemberg zugestandenen Sonderrechte in Bezug auf das Militärwesen und die Post- und Telegrafenverwaltung. Diese Reservatrechte sind 1918 erloschen.