R ị sikostrukturausgleich

Festlegung von Ausgabenstandards für die einzelnen Krankenkassen, die sich nach Alter, Geschlecht, Familien- und Einkommenssituation der Versicherten richten; wurde im Zuge des mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeführten Kassenwahlrechts geschaffen, um zu verhindern, dass Krankenkassen mit einem überproportional hohen Anteil einkommensschwacher, älterer und kinderreicher Versicherten benachteiligt werden. Der Risikostrukturausgleich beträgt knapp 10% des Gesamtausgabenvolumens der gesetzlichen Krankenversicherung und wird innerhalb der Krankenkassen durchgeführt.