Rittergut
landwirtschaftlicher Großbetrieb, besonders im deutschen Osten. Das Rittergut wurde ursprünglich gegen Übernahme von Wehrdiensten zu Lehen gegeben und war mit Sonderrechten ausgestattet, wie Patronats-, Jagd-, Steuerrecht, niederer Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt für seinen Bezirk.