Rötelnembryopathie

Schädigungen des ungeborenen Kindes, hervorgerufen durch eine von der Mutter auf den Embryo übertragene Infektion mit Röteln . Die Art der Schädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Erkrankung; vor allem in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten führt eine Rötelnembryopathie zu Fehlbildungen der Augen, des Innenohrs, Herzens und Zentralnervensystems oder zu Fehl- und Totgeburten; gilt bis zur 17. Schwangerschaftswoche als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Auch: Embryopathia rubeolosa, ; Gregg-Syndrom