Rundfunkstaatsvertrag

zwischen den Bundesländern 1991 abgeschlossener Vertrag, der den rechtlichen Rahmen für das duale Rundfunksystem in Deutschland festlegt; enthält Grundsatzregeln für den öffentlich-rechtlichen sowie für den privaten Rundfunk; Bestandteile sind in den Artikeln 1 – 5 der Rundfunkstaatsvertrag im engeren Sinne, der ARD-Staatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sowie der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.