S-Bahn-Surfen
das Mitfahren auf dem Dach oder das Hinauslehnen aus Fenstern und Türen von Stadtschnellbahnen; kann strafrechtlich verfolgt werden und Regressansprüche der Deutschen Bahn nach sich ziehen.
das Mitfahren auf dem Dach oder das Hinauslehnen aus Fenstern und Türen von Stadtschnellbahnen; kann strafrechtlich verfolgt werden und Regressansprüche der Deutschen Bahn nach sich ziehen.