Sachlegitimation
im Prozessrecht die Rechtszuständigkeit; ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden; beim Kläger spricht man von Aktivlegitimation , beim Beklagten von Passivlegitimation.
Auch: Sachbefugnis
im Prozessrecht die Rechtszuständigkeit; ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden; beim Kläger spricht man von Aktivlegitimation , beim Beklagten von Passivlegitimation.
Auch: Sachbefugnis