Satz
1. die Struktur des Komponierten, seine handwerkliche Anlage (z. B. strenger, freier, ein- oder mehrstimmiger, homo- oder polyphoner, Vokal-, Orchestersatz u. a.); wird als (Ton-)Satzlehre gelehrt, aufgeteilt in einzelne Fächer der Musiktheorie. – 2. in der Musiktheorie des 18. und 19. Jahrhunderts im engeren Sinne ein Gliederungselement der Melodie. – 3. in sich geschlossener Einzelteil eines mehrteiligen zyklischen Werkes, z. B. Suite, Sonate, Sinfonie.