Satz vom zureichenden Grund
Hauptsatz der klassischen formalen Logik, wonach ein wahrer Gedanke durch einen als wahr bewiesenen anderen Gedanken begründet sein muss; von G. W. Leibniz als Teil seiner Monadologie begründet.
Hauptsatz der klassischen formalen Logik, wonach ein wahrer Gedanke durch einen als wahr bewiesenen anderen Gedanken begründet sein muss; von G. W. Leibniz als Teil seiner Monadologie begründet.