Schachtelprivileg
die Steuerbefreiung von Schachteldividenden und Schachtelbeteiligungen bei Verschachtelung von Kapitalgesellschaften untereinander. Durch das Schachtelprivileg soll eine Zweifachbelastung von Gewinn- oder Vermögensteilen im nationalen und internationalen Rahmen vermieden werden ( Doppelbesteuerung ). Im nationalen Rahmen kennt das deutsche Steuerrecht ein Schachtelprivileg bei der Körperschaftsteuer mit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 8 b Körperschaftsteuergesetz 2002) und bei der Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 2a Gewerbesteuergesetz 2002). Bei Beteiligungen inländischer Muttergesellschaften an aktiv tätigen ausländischer Tochter- und Enkelgesellschaften gibt es ein Schachtelprivileg über die Grenze hinweg (internationales Schachtelprivileg) insbesondere in den Doppelbesteuerungsabkommen . Auch internationale Schachtelprivilegien erstrecken sich in der Regel auf Körperschaft- und Gewerbesteuer.