Schatzanweisung
Schuldverschreibung einer öffentlichen Gebietskörperschaft zur Deckung eines vorübergehenden Geldbedarfs. Man unterscheidet: 1. unverzinsliche Schatzanweisungen (Schatzwechsel, Schatzscheine), die rechtlich wie Wechsel behandelt werden; der Zins wird durch Diskontierung einbehalten; 2. verzinsliche Schatzanweisungen , die rechtlich wie Anleihen behandelt werden, z. B. der Bundesschatzbrief .