Schauspielmusik
aus einzelnen vollständigen Abschnitten bestehendes Musikwerk, das nur die Aufgabe hat, durch Vor-, Zwischen- oder Nachspiele, Lieder, Tänze, auch durch Hervorhebung dramatischer Züge zur Bereicherung eines Schauspiels beizutragen (z. B. Beethovens Schauspielmusik zu Goethes „Egmont“, E. Griegs Schauspielmusik zu H. Ibsens „Peer Gynt“).