Scheidegeld
unterwertiges (nicht voll ausgeprägtes), auf kleine Werteinheiten lautendes Geld; braucht nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze in Zahlung genommen zu werden; in Deutschland liegt beim Euro die Grenze bei 50 Münzen. Gegensatz: Kurantgeld .
Auch: Scheidemünze