Schiedsklausel

die in besonderen Verträgen oder ad hoc getroffene Vereinbarung, derzufolge Streitfälle einem Schiedsgericht unterbreitet werden sollen; meist mit dem Vorbehalt, dass zunächst der Versuch einer Einigung auf diplomatischem Wege zu machen ist. Der Schiedsklausel wird meist die Unterwerfungsklausel angefügt, d. h. die Erklärung, dass die Parteien sich dem üblichen Verfahren unterwerfen und die Entscheidung als bindend anerkennen.