Schiffsregister

öffentliches Register bei dem Amtsgericht des Heimathafens oder -orts über die See- und Flussschiffe unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland (Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister) sowie über im Bau befindliche Schiffe (Schiffsbauregister) ; geben Auskunft über das Schiff, den Eigentümer, Schiffshypotheken u. a. Über die Eintragung wird ein Schiffszertifikat ( Registerbrief , Seebrief , bei Binnenschiffen: Schiffsbrief) ausgestellt.