Schlüsselzuweisungen
nicht zweckgebundene staatliche Finanzzuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise) zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Ihre Höhe bestimmt sich nach einem in den Finanzausgleichsgesetzen der Länder festgelegten Schlüssel, u. a. nach der Einwohnerzahl und der Steuerkraft der Empfänger.