Schlussnote
vom Handelsmakler nach Abschluss eines Geschäfts jeder Vertragspartei zu übermittelndes Schriftstück, das Gegenstand und Bedingungen des vermittelten Vertrags enthält (§ 94 HGB).
vom Handelsmakler nach Abschluss eines Geschäfts jeder Vertragspartei zu übermittelndes Schriftstück, das Gegenstand und Bedingungen des vermittelten Vertrags enthält (§ 94 HGB).