Schöffengericht

in Deutschland zum Amtsgericht (in Österreich zu Strafgerichtshöfen 1. Instanz) gehörendes Kollegialgericht für Strafsachen im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit; besetzt mit einem (in Sachen mit größerem Umfang mit zwei) Berufsrichter(n) und zwei Schöffen, als Jugendgericht mit zwei Jugendschöffen . Das Schöffengericht ist zuständig für Verbrechen und Vergehen, für die nicht das Landgericht zuständig ist; es darf u. a. nicht Freiheitsstrafen über 3 Jahre verhängen.