Schrift|form 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 bes. Art, Rechtsgeschäfte abzuschließen ● gesetzliche ~ gesetzliche Vorschrift, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch eine Namensunterschrift unterzeichnet wird; einen Antrag in ~ stellen
S
Schriftform
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon